5-Jahres-Vergleich: Geldauflagen-Entscheider bei Gerichten und Staatsanwaltschaften
Aufteilung der Geldauflagenzuweisungen in Baden-Württemberg 2008
Geldauflagen und Bußgelder richtig akquirieren
Musterbrief/Adressen: Aufnahme in die Bußgeldverteilerlisten
Musterdatei personalisierte Adressen
Wer hat welchen Anteil im Bußgeld-Fundraising?
V & M Service GmbH
Postfach 102133
D-78421 Konstanz
Tel. 07531-282180
FAX 07531-282179
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Wer hat welchen Anteil im Bußgeld-Fundraising?
Jede zweite Bußgeldzuwendung geht an regional tätige Organisationen. Auch bei der Höhe der Zuwendungen liegen die örtlichen NPOs vorn: über 57 Prozent der Zuwendungen gehen an regional tätige Einrichtungen. Allerdings: die Höhe der Zuwendungen sind im Durchschnitt geringer. Sie liegen bei 51 Prozent.
Woher kommen die Bußgeldzuwendungen?
Meist spricht man im Bußgeld-Fundraising von „Geldauflagen der Gerichte“. Doch die meisten Verfahren werden von den Staatsanwaltschaften eingestellt – bevor es überhaupt zur Anklage kommt und der Fall vor Gericht verhandelt wird.
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